Rechtsprechung
LG Weiden/Oberpfalz, 03.05.2004 - 2 T 38/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,38943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 47; BGB § 705
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) ist nicht grundbuchfähig
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 03.05.2004 - 2 T 38/04
- BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 139/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 03.05.2004 - 2 T 38/04
In dem bereits zitierten Urteil vom 29.01.2001 (vgl. NJW 2001, S. 1056 ff) hat der Bundesgerichtshof einer Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts grundsätzlich Rechtsfähigkeit bescheinigt.Soweit sie in diesem Rahmen eigene Rechte und Pflichten begründet, ist sie (ohne juristische Person zu sein) rechtsfähig (vgl. BGH, NJW 2001, S. 1056).